What absence/continuity rules affect accumulation of the qualifying residence period?
The residence permit can be kept during a temporary stay abroad, on application, for training abroad or other important reasons, one year at a time (other reasons a maximum of two years in total); military service abroad keeps the permit.
See recorded sources
- https://www.gesetze.li/konso/pdf/2009348000
1) Der Beibehalt der Aufenthaltsbewilligung kann auf Gesuch hin für
einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland gewährt werden:
a) für die Absolvierung einer Ausbildung im Ausland (Studium, Sprachaufenthalt, Berufslehre);
b) aus anderen wichtigen Gründen.
2) Der Beibehalt nach Abs. 1 kann jeweils für die Dauer von einem Jahr
bewilligt werden. Der Beibehalt nach Abs. 1 Bst. b darf die Gesamtdauer
von zwei Jahren nicht überschreiten.
3) Ausländische Personen, die Militär- oder Ersatzdienst leisten müssen,
erhalten für die Dauer des effektiv zu leistenden Militär- oder Ersatzdienstes einen Beibehalt der Aufenthaltsbewilligung.