What happens after the request: registration, family handling, major support and rights where officially stated?
A person seeking subsidiary protection makes a personal, informal expression of the wish for asylum/international protection after arrival to a border authority, police, foreigners authority, reception centre or asylum authority. BAMF says this triggers reception guarantees and procedural rights, with support such as accommodation, medical care and food, alongside duties to cooperate; the person is informed where and how to file and about free legal information. If subsidiary protection is granted, BAMF states the residence permit runs for three years and is renewable in further three-year periods, permits unrestricted employment, and may lead to settlement after five years if further conditions are met. Under current Residence Act §104(14), family reunion under §36a to this subsidiary-protection sponsor is not granted through 23 July 2027; exceptional admission under §§22–23 remains possible.
See recorded sources
- BAMF 12 June 2026, personal request and competent receiving authorities
Das Asylverfahren beginnt nach der Ankunft in Deutschland mit der
persönlichen Antragstellung
. Dabei gilt die persönliche und formlose Willensäußerung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gegenüber einer zuständigen Behörde, Asyl oder internationalen Schutz zu begehren, bereits als Antragstellung und löst die Anwendung der
EU
-Asylverfahrensverordnung aus.
Die Verwendung bestimmter Fachbegriffe wie "Asyl", "internationaler Schutz" oder "subsidiärer Schutz" ist hierfür nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass der Schutzwille erkennbar geäußert wird.
Auch unbegleitete Minderjährige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose können einen Asylantrag stellen. Sie werden vorläufig unterstützt und betreut. Hierfür wird schnellstmöglich eine geeignete Person oder ein Vertreter benannt.
Die Antragstellung kann bei folgenden Stellen erfolgen:
einer Grenzbehörde,
der Polizei,
einer Ausländerbehörde,
einer Aufnahmeeinrichtung (
AE
),
oder einer Asylbehörde.
- BAMF 12 June 2026, reception rights and duties after protection request
Nach der Äußerung eines Schutzbegehrens haben die betroffenen Personen Anspruch auf die Aufnahmegarantien und Verfahrensrechte des europäischen und nationalen Asylrechts gemäß der Richtlinie (
EU
) 2024/1346. Sie können beispielsweise staatliche Leistungen beziehen, etwa für Unterkunft, medizinische Versorgung und Verpflegung. Sie haben aber auch
Pflichten
, wie die Mitwirkung am Asylverfahren.
Antragstellende Personen werden zudem darüber informiert, wo und wie sie ihren Antrag einreichen können sowie über ihr Recht auf eine unentgeltliche Rechtsauskunft.
- https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Asylverfahren/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre
- https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Asylverfahren/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
bei Verlängerung: jeweils drei weitere Jahre
- https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Asylverfahren/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren (die Asylverfahrensdauer wird eingerechnet) möglich, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind.
- https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Asylverfahren/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
unbeschränkter Arbeitsmarktzugang - Erwerbstätigkeit gestattet
- Current AufenthG §104(14), temporary §36a family moratorium and exceptions
(14) Bis zum Ablauf des 23. Juli 2027 wird ein Familiennachzug nach § 36a zu einer Person, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, nicht gewährt. Die §§ 22 und 23 bleiben unberührt.