What happens after the request: registration, family handling, major support and rights where officially stated?
Temporary receipt of social benefits is generally harmless for students/apprentices, families with minor children, single parents who cannot reasonably work, and carers of relatives; livelihood and language conditions are waived for illness, disability or age. The permit is issued and extended for at most two years. Spouse, partner and minor unmarried children living with the beneficiary should also receive a permit.
See recorded sources
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Ein vorübergehender Bezug von Sozialleistungen ist für die Lebensunterhaltssicherung in der Regel unschädlich bei
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule sowie Auszubildenden in anerkannten Lehrberufen oder in staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahmen,
2.
Familien mit minderjährigen Kindern, die vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind,
3.
Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, denen eine Arbeitsaufnahme nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht zumutbar ist oder
4.
Ausländern, die pflegebedürftige nahe Angehörige pflegen.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 3 und 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen nicht erfüllen kann.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Die Aufenthaltserlaubnis wird abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 1 längstens für zwei Jahre erteilt und verlängert.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Dem Ehegatten, dem Lebenspartner und minderjährigen ledigen Kindern, die mit einem Begünstigten nach Absatz 1 in familiärer Lebensgemeinschaft leben, soll unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 bis 5 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.