What other major conditions apply, how is the status obtained, and what renewal, document-validity, retention or loss rules matter?
Also required: livelihood secured by fixed and regular income (for dependants too), sufficient German, basic knowledge of the legal and social order, no public-security/order objections, and sufficient living space. The status lapses only on withdrawal for deception, expulsion or a deportation order, 12 consecutive months outside the EU long-term-residence area (24 months for former Blue Card holders and certain family members), six years outside Germany, or acquiring long-term resident status in another EU state. The official source does not state the application procedure.
See recorded sources
Limits of the record- Application procedure and card/document validity are not described in the captured sources.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
2.
sein Lebensunterhalt und derjenige seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
3.
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
4.
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
5.
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
6.
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erlischt nur, wenn
1.
ihre Erteilung wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen wird,
2.
der Ausländer ausgewiesen oder ihm eine Abschiebungsanordnung nach § 58a bekannt gegeben wird,
3.
sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann; der Zeitraum beträgt 24 aufeinanderfolgende Monate bei einem Ausländer, der zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU war, und bei seinen Familienangehörigen, die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30, 32, 33 oder 36 waren,
4.
sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder
5.
der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt.