What other major conditions apply, how is the status obtained, and what renewal, document-validity, retention or loss rules matter?
Other conditions are secured livelihood; at least 60 months of pension contributions; no public-security objections; permission to work (employees) and other permits needed for the occupation; sufficient German and basic knowledge of the legal and social order (both proven by a completed integration course); and sufficient living space. For married couples one spouse can meet the pension and permit conditions. The settlement permit of someone lawfully resident for at least 15 years (and the cohabiting spouse) does not lapse on absence if livelihood is secured, and a longer re-entry period is normally set for temporary departures.
See recorded sources
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
2.
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3.
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
4.
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5.
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6.
er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
7.
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
8.
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
9.
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
(4) Nach Absatz 1 Nr. 7 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine Niederlassungserlaubnis besitzt