What other major conditions apply, how is the status obtained, and what renewal, document-validity, retention or loss rules matter?
Adults additionally need sufficient German and secured subsistence or ongoing education/training leading to a recognised qualification. There is no entitlement if there is a conduct-based expulsion interest, a qualifying criminal sentence in the last three years, or dependence on social benefits (unless in education leading to a recognised school or vocational qualification); in those cases the permit may still be granted or the residence permit extended. Language and subsistence conditions are waived for illness or disability. The official source does not state the application procedure.
See recorded sources
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
3.
sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
(3) Ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach Absatz 1 besteht nicht, wenn
1.
ein auf dem persönlichen Verhalten des Ausländers beruhendes Ausweisungsinteresse besteht,
2.
der Ausländer in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugendstrafe von mindestens sechs oder einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden oder wenn die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt ist oder
3.
der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch gesichert ist, es sei denn, der Ausländer befindet sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.
In den Fällen des Satzes 1 kann die Niederlassungserlaubnis erteilt oder die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
(4) Von den in Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 und Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzungen ist abzusehen, wenn sie von dem Ausländer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllt werden können.