Which population, circumstances or geographic group does the mechanism cover?
Section 22 covers foreign nationals admitted from abroad on international-law or urgent humanitarian grounds, for whom a residence permit may be issued. A separate limb requires a residence permit where the federal interior ministry or its designated body declares admission to safeguard Germany’s political interests. BAMF describes that latter limb as exceptional individual cases of particular political significance, including people individually endangered after outstanding advocacy for freedom of expression, democracy or human rights, or others whose admission serves political interests. BAMF says there is no individual entitlement to admission from abroad.
See recorded sources
- Current AufenthG §22, two admission grounds
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 22
Aufnahme aus dem Ausland
Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.
- Current BAMF §22 sentence2 political-interest exceptional cases
Das Aufenthaltsgesetz eröffnet die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall, wenn das Bundesministerium des Innern (
BMI
) auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" die Aufnahme erklärt hat. Diese Möglichkeit gemäß
§
22 Satz 2
AufenthG
ist begrenzt auf besondere Ausnahmefälle, die von hervorgehobener politischer Bedeutung sind. In den Blick genommen sind insbesondere Personen, die sich in herausragender Weise für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und hierdurch individuell besonders gefährdet sind oder an deren Aufnahme aus sonstigen Gründen ein politisches Interesse besteht. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme aus dem Ausland.